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Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) 02.05.2024

Umsetzungsprobleme bei der EUDR: Handelsverband schlägt Alarm

Angesichts der bevorstehenden Frist für die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette fordert der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) dringende Änderungen und eine Fristverlängerung für eine praxisgerechte Implementierung.

Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Bis zum 30. Dezember 2024 müssen große Händler ihre globalen Lieferketten überprüfen und die geforderten Sorgfaltspflichten implementieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2025. Der HWB fordert gar eine Verschiebung dieser Umsetzungsfrist.

Weiter sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf und plädiert für eine Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere kritisiert der HWB die starre Klassifizierung von EU-Mitgliedstaaten und fordert eine differenzierte Bewertung des Risikos. Ferner schlägt der HWB die Einführung einer Nullrisiko-Kategorie vor, um Produkte, die nachweislich positive Umweltschutzmaßnahmen fördern, von der Regulierung auszunehmen. Im Detail schlägt der HWB folgendes vor:

  • Klassifizierung von EU-Mitgliedstaaten: EU-Staaten sollten ohne begründeten Verdacht, zunächst als Länder mit geringem Risiko eingestuft werden, da sonst grundsätzlich zunächst der Verdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung bei allen Unternehmen greifen würde.
  • Einführung einer Nullrisiko-Kategorie: Produkte mit nachgewiesenen positiv wirkenden und zu fördernden Schutzmaßnahmen auf die Umwelt sollten von der Verordnung ausgenommen werden.
  • Übertragung der Sorgfaltspflicht: Auf den Erst-Inverkehrbringer, um Nachweispflichten zu vereinfachen.
  • Safe-Harbour-Lösungen: Safe-Harbour Lösungen sind anzustreben, wenn Branchenlösungen den Nachweis über Zertifizierungen erbringen können.
  • Praxisgerechte Umsetzung: Hilfestellung und klare Richtlinien seitens der nationalen Behörden und der EU-Kommission sind erforderlich.
  • Verlängerung der Umsetzungsfrist: Angesichts der Komplexität der Anforderungen ist eine Ausweitung der Frist notwendig. Eine Fristverlängerung von 2 Jahren wäre für eine praxisgerechte Umsetzung der Unternehmen notwendig.

Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB, betont die Schwierigkeiten bei der Umsetzung: „Die EUDR ist in ihrer aktuellen Vorlage nur mit einem immensen Aufwand durch die Unternehmen umzusetzen. Bereits verabschiedete europäische Regelungen zum Schutze der Umwelt sollten von vornherein berücksichtigt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind sichere Herkunftsländer und müssen daher als Länder mit einem geringen Risiko eingestuft werden. Wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Mehrwert für den Umweltschutz bieten, macht auch die Einführung einer neuen Nullrisikokategorie Sinn. Da die Zeit nun bis Ende des Jahres knapp wird, sollte die Politik und der Gesetzgeber eine Verlängerung für die Umsetzung der Verordnung aussprechen. Es ist wichtig jetzt ein politisches Signal zu geben, damit den betroffenen Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zukommt“.

Die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung und Illegalität in Zusammenhang stehen (kurz: EUDR), wurde im Mai 2023 verabschiedet. Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz, Möbel und diverse Papier- und Printprodukte. Ziel der Verordnung ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu verringern und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen und den Biodiversitätsverlust zu reduzieren.

Zur Unterstützung der Unternehmen und zur Klärung offener Fragen veranstaltete der HWB ein Webinar, das am 2. Mai 2024 stattfand. Interessierte, die das Webinar verpasst haben, können weitere Informationen und Unterstützung über die Webseite des Verbandes www.hwb.online oder direkt bei Jean Lucas Dürand, dem Ansprechpartner des HWB, erhalten.

Die Zeit drängt, und der Handelsverband appelliert an den Gesetzgeber, ein politisches Signal für Planungs- und Rechtssicherheit zu setzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine praktikable und rechtssichere Umsetzung der EUDR gewährleisten, die den Handel nicht unnötig belastet und gleichzeitig den Umweltschutz vorantreibt.
www.hwb.online